Die Zugangskriterien zu den Winternacht-quartieren sind für alle Einrichtungen landesweit einheitlich.
Die Winternachtquartiere richten sich an folgende Zielgruppe:
- italienische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Südtirol,
- italienische Staatsbürger und EU-Bürger mit ständigem Aufenthalt in Südtirol,
- italienische Staatsbürger aus anderen italienischen Regionen,
- Bürger der Staaten der EU,
- Nicht-EU-Bürger und Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und die nicht auf die vom Innenministerium zugewiesene Aufnahme verzichtet haben,
- Nicht-EU-Bürger, die nicht im Besitz einer regulären Aufenthaltsgenehmigung sind, nach Genehmigung, ausgestellt von den Bürgermeistern der zuständigen Gemeinden.
Folgende zusätzlichen Faktoren besonderer Schutzbedürftigkeit garantieren eine absolute Priorität auf der Aufnahmeliste:
- Bescheinigung der zuständigen Sozial- oder Gesundheitsdienste über die besondere Schutzbedürftigkeit der Person mit entsprechender Begründung,
- ärztliche Bescheinigung, die die besondere Schutzbedürftigkeit der Person bestätigt,
- älter als 65 Jahre.
Bei gleichen Voraussetzungen wird die Position auf der Aufnahmeliste berücksichtigt.
Alle sieben Tage muss die Person ihre Aufnahmeanfrage erneuern, um ihre Anwesenheit auf dem Landesgebiet nachzuweisen, andernfalls wird sie von der Aufnahmeliste gestrichen. Dieses Kriterium gilt für alle eingegangenen Anfragen.
Auf alle Fälle ist sieben Tage vor Eröffnung eines Winternachtquartiers eine Überprüfung der schon eingegangenen Aufnahme-anfragen durchzuführen.