1. Die Gewährung der Förderungen laut diesen Richtlinien erfolgt im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel. Reichen die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus, kann das Ausmaß der Förderung gekürzt oder die Förderungsanträge können von Amts wegen abgelehnt werden