1. Die Auszahlung der gewährten Beihilfe oder des Restbetrages, falls ein Vorschuss oder eine Teilzahlung ausgezahlt worden ist, erfolgt nach Vorlage des entsprechenden mit dem für das geförderte Vorhaben zugewiesenen einheitlichen Projektcode (CUP) versehenen Antrags; dem Antrag beizulegen sind eine Erklärung über die ordnungsgemäße und dem Projekt oder Varianteprojekt entsprechende Bauausführung sowie nachstehende Unterlagen:
a) End- oder Teilabrechnung eines befähigten Freiberuflers/einer befähigten Freiberuflerin über die ausgeführten Arbeiten,
b) saldierte Rechnungen bei Ankäufen von fix eingebauten Einrichtungen von Gemeinschaftsräumen,
c) Meldung der Bezugsfertigkeit, oder Bauendemeldung,
d) Meldung des Tätigkeitsbeginns für die Urlaub am Bauernhof -Tätigkeit,
e) genehmigtes Varianteprojekt, falls erforderlich,
f) Brandversicherungspolizze, die zumindest die zur Förderung zugelassenen Ausgaben deckt, falls diese den Betrag von 25.000,00 Euro überschreiten, sowie Nachweis der letzten Prämienzahlung,
g) Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen laut Artikel 6 Absatz 5 sowie Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d), falls vorgesehen.
2. Der/Die Begünstigte muss die getätigten Ausgaben bis zum Ende des Jahres abrechnen, das auf jenes folgt, in dem die Gewährungsmaßnahme erlassen oder, falls später, die Ausgabe verbucht wird. Bei Tätigkeiten, deren Realisierung sich über mehrere Jahre erstreckt, muss der/die Begünstigte die getätigten Ausgaben jeweils bis zum Ende Jahres abrechnen, das auf jenes der Durchführung der einzelnen im zeitlichen Ablaufplan vorgesehenen Tätigkeit folgt. Aus schwerwiegenden und gerechtfertigten Gründen kann die Frist um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden; nach erfolglosem Ablauf dieser verlängerten Frist gilt der Beitrag automatisch als widerrufen. Eine mögliche Fristverlängerung muss von den Begünstigten vor der Fälligkeit und in schriftlicher Form beantragt werden.