1. Der Antrag muss auf dem von der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung bereitgestellten Formular, das vollständig auszufüllen ist, verfasst, vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Weiterbildungsanbieters unterzeichnet und zusammen mit den vorgesehenen Unterlagen bei derselben Landesdirektion eingereicht werden.
2. Der Antrag muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.
3. Der Antrag kann folgendermaßen eingereicht werden:
a) über die zertifizierte elektronische Post (PEC). Der Antrag ist gültig, wenn er mit digitaler Unterschrift unterzeichnet ist oder händisch unterschrieben und mit der Kopie eines amtlichen Erkennungsausweises eingereicht wird,
b) über die herkömmliche elektronische Post, sofern der Antragsteller nicht zur Benutzung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) verpflichtet ist. Der Antrag ist gültig, wenn er mit digitaler Unterschrift unterzeichnet ist oder händisch unterschrieben und mit der Kopie eines amtlichen Erkennungsausweises eingereicht wird,
c) über die Online-Dienste der Landesverwaltung.
4. Der Antrag muss fristgerecht von Weiterbildungsanbietern laut Artikel 31 eingereicht werden, sonst kann er nicht angenommen werden.
5. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
a) Erklärung zur Beihilferegelung und Deggendorf-Erklärung oder, falls Artikel 37 Absatz 2 zutrifft, De-minimis-Erklärung,
b) Kostenvoranschlag, der auf dem von der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung bereitgestellten Vordruck abzufassen ist,
c) Teilnehmerliste (in Form einer Excel-Tabelle, die von der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung bereitgestellt wird),
d) datierter und unterschriebener Lebenslauf jedes beteiligten Mitarbeiters und jeder beteiligten Mitarbeiterin (Dozent/Dozentin, Kursleitung, Tutoring), der am Tag der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein darf und in dem alle Angaben, die nicht die berufliche Qualifikation und Erfahrung betreffen, geschwärzt sind.
6. Eventuelle Ausgabenbelege, einschließlich Akontorechnungen, oder Zahlungen, die vor dem Tag der Einreichung des Antrags datiert sind, haben den Ausschluss der gesamten Weiterbildungsmaßnahme vom Beitrag zur Folge.