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Landesgesetzgebung
Bergbau
B
Landesgesetz vom 10. November 1978, Nr. 67
TITEL IV Die Abbauermächtigung
Art. 22 (Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind)
a) Landesgesetz vom 10. November 1978, Nr. 67
1)
Bestimmungen über die Erkundung, das Schürfen und die Ermächtigung zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen
Attendere, processo in corso!
1)
Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 2. Mai 1979, Nr. 22.
Art. 22 (Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind)
(1)
Dem Antrag auf Abbauermächtigung sind beizulegen:
das allgemeine Programm über die Abbauarbeiten für einzelne oder mehrere Rohstoffe; es muß umfassen: die Arbeiten zur Gestaltung des Bergwerkes, die Abbaumethoden sowie den Ablauf der entsprechenden Tätigkeit (auch hinsichtlich der Bearbeitung der abgebauten Rohstoffe bis zum handelsfertigen Produkt). Im Programm muß auch angegeben werden, wie hoch der erforderliche Betrag ist und wie die Ausgabe gedeckt werden soll; schließlich muß angeführt sein, welches der voraussichtliche finanzielle Gewinn ist,
die jährlichen Arbeitsprogramme und die entsprechenden Kostenvoranschläge,
eine Aufstellung der eventuellen Arbeiten zur Wiederherstellung des Geländes für den im Tagbau vorgesehenen Teil der Arbeiten, einschließlich des Projektes über die Landschaftsgestaltung, welches das Wiederherrichten der Geländeform, die Wiederherstellung der Vegetationsdecke und alle anderen Gestaltungs- und Herrichtungsarbeiten umfaßt, die auf Grund der besonderen Merkmale des Gebietes angebracht sind,
die Angabe der für die eventuellen Abraumhalden und den Lagerplatz gewählten Standorte; es muß auch angegeben sein, wie groß diese sein sollen und wie sie hergerichtet werden sollen,
Mappen- und Katasterauszüge über die Fläche, auf die sich der Antrag bezieht, die Karten im Maßstab 1: 25.000 oder 1: 50.000, die Karten im Maßstab 1: 500 für die Darstellung der Arbeiten und der auszuführenden Anlagen, die in dem vorhergehenden Buchstaben enthalten sind,
die Projekte im Maßstab 1: 100 oder 1: 200 für die Errichtung eventueller Anlagen, Bauwerke, Nebenanlagen und Infrastrukturen gemäß Artikel 27,
wenn es sich um Rohstoffe gemäß Artikel 1 Buchstabe c) handelt, müssen die unter den Buchstaben a) und b) vorgesehenen Programme noch umfassen
die für die Wasserentnahme durchzuführenden Arbeiten,
genaue geologische, hydrogeologische und bodenkundliche Untersuchungen des Einzugsgebietes und die Ausweisung der Zone zum Schutze gegen Veränderungen oder Verunreinigungen - dies gemäß den Kriterien, die im
Landesgesetz vom 6. September 1973, Nr. 63
, und in der entsprechenden Durchführungsverordnung festgelegt sind,
die Bescheinigung über die endgültigen physikalischen, chemisch-physikalischen, chemisch-mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse sowie die Berichte über die pharmakologischen und klinischen Untersuchungen, die von solchen Universitätsinstituten und Labors durchgeführt wurden, die von den einschlägigen Gesetzen ausdrücklich dazu ermächtigt sind,
die räumliche Abgrenzung im Maßstab 1: 10.000 und 1: 5.000 der Flächen, auf denen laut Vorschlag die Arbeiten gemäß Buchstaben c), d), f) und g) Ziffer 1 durchgeführt werden sollen und die im Bauleitplan der Gemeinde als Flächen für bergbauliche Nebenanlagen auszuweisen sind.
Caricamento in corso
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Verfassungsrechtliche Bestimmungen
Landesgesetzgebung
I Alpinistik
II Arbeit
III Bergbau
A
B
a) Landesgesetz vom 10. November 1978, Nr. 67
Einstufung der mineralischen Rohstoffe
Die Erkundung von mineralischen Rohstoffen
Das Schürfen
Die Abbauermächtigung
Art. 21 (Verfahren zur Erlangung der Abbauermächtigung)
Art. 22 (Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind)
Art. 23 (Konkurrierende Anträge und Vorrang)
Art. 24 (Zuzuweisende Flächen, Dauer, Verlängerung und Übertragung der Abbauermächtigung)
Art. 25 (Inhalt der Abbauermächtigung)
Art. 26 (Änderung des Arbeitsprogrammes)
Art. 27 (Bergbauliches Zubehör)
Art. 28 (Bestellung einer Hypothek)
Art. 29 (Unterbrechung des Abbaus)
Art. 30 (Enteignung des Abbaurechtes)
Art. 31 (Erben des Abbauberechtigten)
Art. 32 (Erlöschen der Abbauermächtigung)
Art. 33 (Verlängerung der Abbauermächtigung)
Art. 34 (Übergabe des Bergwerks bei Ablauf der Ermächtigung)
Art. 35 (Entgelt für die Verwendung des Zubehörs durch den neuen Abbauberechtigten)
Art. 36 (Auf das Recht des Abbauberechtigten eingetragenen Hypotheken)
Art. 37 (Verzicht auf die Abbauermächtigung)
Art. 38 (Verfall der Abbauermächtigung)
Art. 39 (Verpflichtung des neuen Berechtigten, die Gläubiger zu befriedigen)
Art. 40 (Ermächtigung von Anlagen, die als Zubehör gelten)
Art. 41 (Zeitweilige Bewachung des Bergwerkes)
Art. 42 (Entschädigungen oder Vergütungen für nachbarschaftsbedingte Einwirkungen)
Art. 43 (Freiwillige und Zwangskonsortien für den Abbau von Rohstoffvorkommen)
Art. 44 (Ernennung des Kommissärs für die Verwaltung bei gemeinsamen Abbau)
Art. 45 (Einziger Verwalter von Bergwerken)
Allgemeine Bestimmungen
Verwaltungsstrafen und Aufsichtsbehörden
Schluß- und Übergangsbestimmungen
C
D
IV Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
V Berufsbildung
VI Bodenschutz, Wasserbauten
VII Energie
VIII Finanzen
IX Fremdenverkehr und Gastgewerbe
X Fürsorge und Wohlfahrt
XI Gaststätten
XII Gemeinnutzungsrechte
XIII Forstwirtschaft
XIV Gesundheitswesen und Hygiene
XV Gewässernutzung
XVI Handel
XVII Handwerk
XVIII Grundbuch und Kataster
XIX Jagd und Fischerei
XX Brandverhütung und Bevölkerungsschutz
XXI Kindergärten
XXII Kultur
XXIII Landesämter und Personal
XXIV Landschaftsschutz und Umweltschutz
XXV Landwirtschaft
XXVI Lehrlingswesen
XXVII Messen und Märkte
XXVIII Öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen
XXIX Öffentliche Veranstaltungen
XXX Raum und Landschaft
XXXI Rechnungswesen
XXXII Sport und Freizeitgestaltung
XXXIII Straßenwesen
XXXIV Transportwesen
A Bestimmungen über den Betrieb von Seilbahnanlagen
a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 8. Mai 2001, Nr. 21
b) Landesgesetz vom 30. Jänner 2006, Nr. 1
Allgemeine Bestimmungen
Seilbahnen im öffentlichen Dienst
Seilbahnen im privaten Dienst und Materialseilbahnen
Gemeinsame Bestimmungen für Seilbahnen im öffentlichen und privaten Dienst und Bestimmungen über Luftfahrthindernisse
Sicherheitsvorschriften
Art. 40 (Luftfahrthindernisse, deren Meldung und digitale Karten)
Art. 41 (Flugwarneinrichtungen)
Art. 42 (Sicherheitsvorschriften)
Sicherheitsvorschriften für Seilbahnanlagen zur Beförderung von Personen -
Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 424/2016
Verwaltungsstrafen und Überwachungsorgane
Übergangs- und Schlussbestimmungen
c) Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Dezember 2017, Nr. 46
d) Dekret des Landeshauptmanns vom 26. Januar 2018, Nr. 2
e) Dekret des Landeshauptmanns vom 12. November 2020, Nr. 41
f) Dekret des Landeshauptmanns vom 27. November 2020, Nr. 45
g) Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Mai 2021, Nr. 19
h) Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35
i) Dekret des Landeshauptmanns vom 19. September 2022, Nr. 24
j) Dekret des Landeshauptmanns vom 19. Dezember 2022, Nr. 29
B Maßnahmen für den Bau und den Betrieb von Seilbahnanlagen
C Maßnahmen für den Personenbeförderungsdienst auf Straßen
D Verschiedene Bestimmungen
XXXV Unterricht
XXXVI Vermögen
XXXVII Wirtschaft
XXXVIII Wohnbauförderung
A
B
a) Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42
Allgemeine Bestimmungen
Punktebewertung
Art. 12 (
Wirtschaftliche Lage
)
Art. 13 (
Zahl der Familienmitglieder
)
Art. 14 (Dauer der Ansässigkeit oder der Beschäftigung)
Art. 15 (Neugründung einer Familie)
Art. 16 (Zwangsräumung der Wohnung und Widerruf der Dienstwohnung)
Art. 17 (Unbewohnbare und überfüllte Wohnungen)
Art. 18 (Versehrte und Invaliden)
Auszahlung der Wohnbauförderungen
Kriterien und Bedingungen für die Gewährung von Beiträgen zur Beseitigung architektonischer Hindernisse in bestehenden Gebäuden
Verschiedene Bestimmungen
b) Dekret des Landeshauptmanns vom 28. März 2017, Nr. 9
c) Dekret des Landeshauptmanns vom 1. September 2017, Nr. 34
d) Dekret des Landeshauptmanns vom 11. Juni 2018, Nr. 17
e) Dekret des Landeshauptmanns vom 25. Juni 2018, Nr. 19
f) Dekret des Landeshauptmanns vom 27. September 2021, Nr. 30
C
D
E
F
G
H
I
XXXIX Gesetze mit verschiedenen Bestimmungen (Omnibus)
Beschlüsse der Landesregierung
Urteile Verfassungsgerichtshof
Urteile Verwaltungsgericht
Chronologisches inhaltsverzeichnis