1. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen (Kurs, Lehrgang oder Workshop, im Folgenden als Kurs bezeichnet) sowohl in Präsenz als auch im Online-Unterricht mit einer Dauer von insgesamt maximal 500 Unterrichtsstunden/Lerneinheiten (1 Unterrichtsstunde/Lerneinheit = 60 Minuten). Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen fach- und berufsbezogene Inhalte haben und in der Provinz Bozen durchgeführt werden.
2. Gefördert werden können nur jene Weiterbildungsmaßnahmen, an denen – außer in begründeten Fällen – mindestens acht Personen teilnehmen.
3. Mit den Weiterbildungsmaßnahmen müssen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:
a) die Anpassung der Kenntnisse und Fertigkeiten an neue berufliche Anforderungen,
b) die Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten mit dem Ziel eines beruflichen und finanziellen Aufstiegs,
c) der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, um in einem neuen Beruf Fuß zu fassen,
d) der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt,
e) die berufliche Spezialisierung (z.B. Vorbereitungskurse auf Prüfungen zur Erlangung einer Befähigung zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten).
4. Nicht gefördert werden
a) Coaching, Supervision und Beratung,
b) Sprachkurse,
c) Kurse im Gesundheitsbereich, welche auf die Therapie, Diagnose und Behandlung von Leiden und Beschwerden und Ähnliches abzielen,
d) Kurse, die esoterische oder weltanschauliche Inhalte vermitteln,
e) Kurse zur Erlangung von Führerscheinen jeglicher Art,
f) Weiterbildungsmaßnahmen, die bereits durch ein vergleichbares Bildungsangebot der Landesberufs- und Fachschulen in Südtirol abgedeckt sind,
g) Weiterbildungsmaßnahmen, welche bereits direkt durch öffentliche Mittel kofinanziert werden,
h) Tagungen, Vorträge, Messen, Kongresse und Ähnliches.