1. Die Weiterbildungsanbieter sind verpflichtet, alle vorgesehenen Unterrichtsstunden/Lerneinheiten durchzuführen.
2. Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent dieser Stunden besuchen, sofern sie nicht nachweislich aus schwerwiegenden Gründen verhindert sind.
3. Am Ende der Weiterbildungsmaßnahme muss den Teilnehmenden eine Abschlussbestätigung (Teilnahmebestätigung, Diplom/Zertifikat u.a.) ausgestellt werden.