1. Für die Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme kann ein Beitrag bis zu 30.000,00 Euro pro Antrag gewährt werden.
2. Jeder Weiterbildungsanbieter kann in einem Kalenderjahr mehrere Anträge einreichen, wobei es in jedem Fall erforderlich ist, für jeden Kurs einen eigenen Antrag einzureichen.
3. Im Sinne von Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sind je nach Unternehmenskategorie folgende Fördersätze vorgesehen:
Unternehmenskategorie
Beitragsprozentsatz bezogen auf die zugelassenen Ausgaben
Große Unternehmen
50%
Mittlere Unternehmen
60%
Kleine Unternehmen, Kleinstunternehmen
70%