1. Die Vergütungen für die mit der Weiterbildungsmaßnahme beauftragten externen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Dozenten und Dozentinnen, Kursleitung, Tutoring) laut Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe d), Absatz 3 Buchstabe b) und Absatz 4 Buchstabe d) verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und jeder anderen Abgabe (Vorsorgekassen für Freiberufler und Freiberuflerinnen, Vorsorgepflichtbeitrag und Ähnliches) und inklusive Steuereinbehalt.
2. Die zulässigen Gesamtkosten für interne und externe Dozenten und Dozentinnen werden bestimmt, indem die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde bzw. die zustehende Stundenvergütung mit der Zahl der vorgesehenen Unterrichtsstunden/Lerneinheiten (1 Unterrichtsstunde/Lerneinheit = 60 Minuten) multipliziert werden. Die geleisteten Stunden müssen anhand der in Artikel 44 Absatz 3 Buchstabe b) oder c) angeführten Unterlagen abgerechnet werden.
3. Die zulässigen Gesamtkosten für interne und externe nicht unterrichtende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Kursleitung, Tutoring) werden bestimmt, indem die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde bzw. die zustehende Stundenvergütung mit der Zahl der vorgesehenen Tätigkeitsstunden (1 Tätigkeitsstunde = 60 Minuten) multipliziert werden. Die geleisteten Stunden müssen anhand der Time-Sheets laut Artikel 44 Absatz 3 Buchstabe f) abgerechnet werden.
4. Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde werden auf der Grundlage der Entlohnung und der Sozialabgaben laut entsprechendem Kollektivvertrag und eventuellen Zusatzabkommen errechnet. Dazu ist folgende Berechnung anzustellen:
Bruttojahresgrundlage
+ 13tes Monatsgehalt
+ 14tes Monatsgehalt (falls vorgesehen) und evtl. zusätzliche Elemente, die vertraglich festgelegt sind
= Jahresbruttoentlohnung
+ zu Lasten des Weiterbildungsanbieters gehende Sozialversicherungsbeiträge (z.B. INPS), Arbeitsunfall-Versicherungsbeiträge (INAIL) und eventuelle Zusatzrentenfonds
+ Anteil der angereiften Abfindung (TFR)
= Gesamtkosten des Weiterbildungsanbieters
/ Anzahl der Arbeitsstunden (Kollektivvertrag ohne Urlaub, Freistellungen, Feiertage)
= durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde.
5. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde werden allfällige Prämien, Überstunden und Ähnliches nicht berücksichtigt.