1. Zur Durchführung der Vorhaben müssen von den antragstellenden Organisationen mindestens 15 Prozent der zugelassenen Ausgaben durch Eigenleistung gedeckt werden. Dabei sind mindestens 5 Prozent der Eigenleistung in Form eines finanziellen Beitrags zu erbringen. Der restliche Teil der Eigenleistung kann auch in ehrenamtlicher Tätigkeit bestehen, wobei hierfür ein konventioneller Stundensatz von 20,00 Euro anerkannt wird.
2. Wird eine geringere Beitragssumme als die beantragte gewährt, so wird die genannte Eigenleistung auf der Grundlage des gewährten Beitrags neu berechnet.