1. Bevorzugt gefördert werden Vorhaben:
a) die sich an eine höhere Anzahl von Organisationen oder Körperschaften richten bzw. die einer höheren Anzahl von Organisationen oder Körperschaften zugutekommen,
b) die innovativen Charakter aufweisen,
c) welche die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitgliedsorganisationen nachhaltig fördern und geeignet sind, ihre Tätigkeit weiterzuentwickeln,
d) die eine bedeutende Eigenleistung des Antragstellers vorsehen.