1. Der Antrag muss vor Durchführung der Vorhaben jeweils bis zum 10. April beim Landesamt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen, eingereicht werden. Anträge, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Der Antrag wird auf dem vom Amt bereitgestellten Formular (http://ehrenamt.provinz.bz.it/) oder nach dem entsprechenden Muster verfasst und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Organisation unterzeichnet sein.
3. Der Antrag kann folgendermaßen vorgelegt werden:
a) direkt beim Amt,
b) per Post; in diesem Fall ist der Poststempel maßgeblich,
c) über die zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse: ae-rv@pec.prov.bz.it; in diesem Fall versehen mit qualifizierter elektronischer Signatur.
4. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) detailliertes Programm des Vorhabens, für das die Förderung beantragt wird, mit folgenden Angaben: angestrebte Ziele, Zielgruppe, Qualifikation der etwaigen Autoren/Autorinnen, Fachpersonen oder Referenten/Referentinnen sowie Veranstaltungszeitraum und -ort,
b) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan für die Tätigkeit,
c) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Organisation, in der
1) das Bestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage bestätigt wird,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt wurden oder voraussichtlich beantragt werden, sowie die entsprechenden Beträge angegeben sind,
3) angeführt ist, wie und in welchem Umfang die Eigenleistung in Form von ehrenamtlicher Tätigkeit erbracht wird,
d) der Zeitplan für die Tätigkeiten.