1. Die Anträge auf außerordentliche Beiträge sind noch vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben und vorzugsweise bis zum 30. September jeden Jahres einzureichen.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Bericht über das außerordentliche Projekt, für das die Förderung beantragt wird, mit Informationen über: Ziele, Zielpublikum, Qualifikation eventueller Vortragender und Kunstschaffender, Durchführungsort und -zeitraum und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen,
b) detaillierte Aufstellung der veranschlagten Kosten und Finanzierungsplan für das Projekt, mit einer Auflistung der verschiedenen Einnahmen und der Eigenmittel,
c) Gründungsakt, Satzung und Jahresabschluss oder Kassenbericht der Organisation im Falle eines Erstantrags oder bei Änderungen,
d) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des/der Begünstigten über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Anträge auf Förderungen für dieselben Vorhaben und die entsprechenden Beträge vorgelegt wurden oder voraussichtlich vorgelegt werden,
e) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002 in geltender Fassung.