1. Der Antrag auf Förderung und Auszahlung wird auf dem vom zuständigen Landesamt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst. Der Antrag, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Organisation beziehungsweise von der Einzelperson, wird innerhalb der in diesen Richtlinien vorgesehenen Fristen, auch mittels zertifizierter E-Mail (PEC), eingereicht.
2. Bei Einreichen der Anträge auf dem Postweg gilt das Datum des Versandstempels.
3. Das zuständige Landesamt kann die Verwendung von zertifizierter E-Mail (PEC) oder die Online-Antragstellung für verpflichtend erklären, in Übereinstimmung mit dem Gesetzbuch der digitalen Verwaltung.
4. Die Verwaltung kann die antragstellende Person zu einer Besprechung vorladen, falls einige Punkte des Programms nicht deutlich erscheinen.
5. Im Laufe des Verfahrens können auch Treffen mit den Betroffenen und Vertretern und Vertreterinnen der betroffenen Lokalkörperschaften vorgesehen werden.
6. Die Bewertung der Anträge auf Gewährung von Förderungen folgt den Qualitätskriterien laut den Artikeln von 29 bis 31.