1. Die Anträge auf ordentliche Beiträge sind vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 10. November des Vorjahres zum Bezugsjahr oder bis zum 31. Januar des Bezugsjahres einzureichen. Es handelt sich um Ausschlussfristen.
2. Ausgenommen sind die Bestimmungen in Artikel 23 zu Anträgen auf mehrjährige Beiträge.
3. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Vorstellung des/der Antragstellenden, Angabe der ordentlichen Mitglieder inklusive der eventuell anfallenden Mitgliedsbeiträge und namentliche Auflistung der Inhaber der laut Satzung vorgesehenen Ämter,
b) Bericht über die im Vorjahr durchgeführten Tätigkeiten, mit objektiven Informationen über die Besucherzahl und einer zusammenfassenden Bewertung der erreichten Ergebnisse,
c) Bericht über die veranschlagten Tätigkeiten, mit Informationen über die Ziele, das Zielpublikum, die Qualifikation eventueller Vortragender oder Kunstschaffender, den Durchführungsort und -zeitraum und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Bei Anträgen auf mehrjährige Beiträge muss auch das kulturelle Programm mehrjährig ausgelegt sein,
d) detaillierte Aufstellung der veranschlagten Kosten und Finanzierungsplan für das Bezugsjahr bzw. die Bezugsjahre, mit einer Auflistung der verschiedenen Einnahmen und der Eigenmittel,
e) Jahresabschluss oder Kassenbericht mit dem Auszug des Beschlusses oder des Protokolls der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung oder das zuständige Organ. Im Besonderen:
1) für Organisationen, die öffentliche Beiträge von mehr als 50.000,00 Euro erhalten: die letzte genehmigte Bilanz,
2) für Organisationen, die öffentliche Beiträge in Höhe von 50.000,00 Euro oder weniger erhalten: den letzten genehmigten Kassenbericht.
Für den Fall, dass die oben genannten Buchhaltungsunterlagen Schuldenpositionen in den letzten beiden Geschäftsjahren aufweisen, müssen die Antragstellenden einen Rückzahlungsplan vorsehen und an das zuständige Landesamt weiterleiten.
Die in diesem Buchstaben genannten Unterlagen werden auch angefordert, um den Grad der Kosteneffizienz und Transparenz der geförderten Einrichtung sowie die sozialen Auswirkungen der bereitgestellten Mittel zu beurteilen,
f) Gründungsakt und Satzung der Organisation, wenn es sich um einen Erstantrag handelt oder bei Änderungen,
g) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des/der Begünstigten über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Anträge auf Förderungen für dieselben Vorhaben und die entsprechenden Beträge vorgelegt wurden oder voraussichtlich vorgelegt werden,
h) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung.