1. Die Investitionsbeiträge werden nach folgenden Prioritäten gewährt:
a) Fertigstellung bereits begonnener oder dringender Vorhaben,
b) Sanierungs- und Umbauarbeiten,
c) neue Vorhaben in Gebieten mit wenigen ähnlichen Einrichtungen und mit offenkundigen Erfordernissen für die italienische Sprachgruppe.
2. Die Verwaltungsmaßnahmen zur Gewährung von Beiträgen für den Ankauf, Bau oder Umbau von Kulturbauten müssen, zum Zwecke der Budgetplanung, eine Schätzung der daraus folgenden neuen Führungskosten und die Modalitäten zu deren Deckung in den nachfolgenden Finanzjahren enthalten, auf der Grundlage der vom/von der Antragstellenden gelieferten Informationen.
3. Als besonders wichtig gelten multifunktionale Projekte, die im Rahmen einer einzigen Einrichtung den Anforderungen mehrerer Vereine gerecht werden, sowie Projekte, die die örtlichen Körperschaften miteinbeziehen.
4. In Bezug auf die Ausstattung der Einrichtungen mit audiovisuellen Geräten oder Computern, wird jenen Anträgen der Vorzug gegeben, die eine klare Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Tätigkeit erkennen lassen oder die Möglichkeit der kostenlosen Anmietung der betreffenden Geräte über das landeseigene Kulturzentrum Trevi oder andere Organisationen und Vereine bieten.