1. Die Anträge auf Zuweisungen müssen vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 10. November des Jahres vor dem Bezugsjahr der Zuweisung oder bis zum 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden. Es handelt sich um Ausschlussfristen.
2. Ausgenommen sind die Bestimmungen für Anträge auf mehrjährige Förderungen laut Artikel 23.
3. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Vorstellung der antragstellenden Organisation mit Angabe der Zahl der Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge bezahlt haben und namentliche Angabe der Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe,
b) ausführlicher Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit mit objektiven Daten über das entsprechende Publikum und eine Gesamtbewertung der erzielten Ergebnisse,
c) ausführlicher Bericht über die veranschlagten Tätigkeiten, mit Informationen über die Ziele, das Zielpublikum, die Qualifikation etwaiger Vortragender oder Kunstschaffender, den Durchführungsort und -zeitraum und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Bei Anträgen auf mehrjährige Zuweisungen muss auch das kulturelle Programm mehrjährig ausgelegt sein,
d) detaillierte Aufstellung der veranschlagten Kosten und Finanzierungsplan für das Jahr oder die Jahre der Zuweisungsbeantragung, unter Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
e) letzte genehmigte Jahresabschlussrechnung mit Vermögenslage, Erfolgsrechnung und Ergänzungsbericht, mit einer Unterteilung nach Kostenstellen in Bezug auf die unterschiedlichen Tätigkeitsarten. Sollte das Dokument Schulden aufweisen, muss der/die Antragstellende einen mehrjährigen Tilgungsplan vorsehen, den sie dem zuständigen Landesamt zukommen lassen muss,
f) Angabe der Person, die die Buchhaltung der Organisation führt,
g) Protokoll des Rechnungsprüferkollegiums mit Erklärung über die ordnungsgemäße Buchführung in der Organisation,
h) mehrjährige Finanzplanung bei Anträgen auf mehrjährige Zuweisungen,
i) Auszug aus dem Sitzungsbeschluss beziehungsweise -protokoll, mit dem die Mitgliederversammlung oder das zuständige Organ die Jahresabschlussrechnungen, den Haushaltsplan und den Tätigkeitsplan genehmigt,
j) Erklärung des/der bei der Kammer eingetragenen Rechnungsprüfers/Rechnungsprüferin über die Ordnungsmäßigkeit und Rückführbarkeit der getätigten Ausgaben auf die genehmigte Zuweisung und auf das genehmigte Tätigkeitsprogramm (ab dem zweiten Jahr der Gewährung),
k) Gründungsakt und Satzung der Organisation im Falle eines Erstantrags oder bei Änderungen,
l) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des/der Begünstigten über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Anträge auf Förderungen für dieselben Vorhaben und die entsprechenden Beträge vorgelegt wurden oder voraussichtlich vorgelegt werden,
m) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung, welcher im Falle von Anträgen auf mehrjährige Zuweisung auch die langfristig zu erreichenden Ziele sowie die langfristig geplanten kulturellen Inhalte anführen muss.