(1) Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz hat nachstehende Zuständigkeiten:
(2) Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
(3) Bei der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ist der komplexe Sonderauftrag „Betreuung der Konzessionsvergabe für große und mittlere Kraftwerke und der Ausschreibung der Gasverteilung“ angesiedelt.