(1) In Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer 3) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden vor dem Wort „Beihilfen“ die Worte „Gewährung von“ eingefügt.
(2) Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer 4) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„4) Vergabe von Beihilfen an Unternehmen für Projekte zur Prozess- oder Organisationsinnovation,“.
(3) Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer 5) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„5) Vergabe von Beihilfen an Unternehmen für Durchführbarkeitsstudien für Innovationsprojekte und gewerbliche Schutzrechte,“.
(4) Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer 6) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„6) Vergabe von Beihilfen an Unternehmen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,“.
(5) Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer 8) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„8) Vergabe von Beihilfen an Unternehmen für die Bildung und Erweiterung von Innovationsclustern,“.
(6) Nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer 10) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden folgende Ziffern hinzugefügt:
„11) Maßnahmen zur Stärkung der Innovations- und Forschungskultur,
12) Unterstützung von Forschung und Entwicklung der Unternehmen durch Finanzierung der Einstellung oder der vorübergehenden Abordnung von hochqualifiziertem Personal seitens der Universitäten, der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und der Unternehmen,
13) Finanzielle Unterstützung von KMU durch alternative Finanzierungsinstrumente (von Euregio Plus SGR verwaltete Investitionsfonds),
14) Förderung der Innovation mittels Beteiligung an und Durchführung von EU-Programmen,
15) Entwicklung und Unterstützung von Technologieparks,“.
(7) Im italienischen Wortlaut von Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c) Ziffer 4) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden die Worte „Musei dell’Alto Adige“ durch die Worte „musei altoatesini“ ersetzt.