(1) Artikel 16 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„Artikel 16
Abteilung Europa
1. Die Abteilung Europa hat nachstehende Zuständigkeiten:
a) Koordinierung der strukturpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union: Ausarbeitung, Vorlage und Umsetzung der diesbezüglichen Programme einschließlich der europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg),
b) Notifizierung der staatlichen Beihilferegelungen an die Europäische Union und Distinct Body,
c) Informationsdienst über die Europäische Union (Europe Direct),
d) Kontrollen im Rahmen von Programmen der europäischen und staatlichen Kohäsionspolitik,
e) Staatliche Programme im Bereich Kohäsionspolitik (Plan für Entwicklung und Kohäsion – PSC, Fonds für Entwicklung und Kohäsion – FSC, Staatliche Strategie für Binnengebiete – SNAI, Aktions- und Kohäsionsplan – PAC, komplementäre operationelle Programme – POC),
f) Task Force für den staatlichen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR),
g) Datenmonitoring und -synchronisierung im Bereich der europäischen und staatlichen Kohäsionspolitik (einheitliches EDV-System coheMON).
2. Die Abteilung Europa gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
a) Amt für europäische Integration, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Verwaltungsbehörde für das Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Ausarbeitung, Vorlage, Umsetzung, Verwaltung, Bewertung, Rechnungsführung, und Kommunikation,
2) Koordinierung auf regionaler Ebene der Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg),
3) Task Force PNRR,
4) Staatliche Strategie Binnengebiete (SNAI),
b) Amt für Kontrollen und Staatsbeihilfen, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Kontrolle erster Ebene (First Level Control – FLC) für EFRE, Interreg, PNRR, EUSF (Solidaritätsfonds der Europäischen Union),
2) Distinct Body: Beratung im Bereich Staatsbeihilfen, Notifizierungen von Staatsbeihilfenmaßnahmen und anderen EU-Rechtsakten,
3) Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung und Auslegung des Unionsrechts,
4) Koordinierung des Fonds für Entwicklung und Kohäsion (FSC) und des Plans für Entwicklung und Kohäsion (PSC),
5) abteilungsinterne Kompetenzstelle für Vergaberecht,
c) Amt für den Europäischen Sozialfonds, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Verwaltungsbehörde für die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF): Ausarbeitung, Vorlage, Umsetzung, Verwaltung, Überprüfung, Bewertung, Kontrolle erster Ebene (FLC), Rechnungsführung, und Kommunikation,
2) Akkreditierung von Weiterbildungseinrichtungen für die vom ESF kofinanzierten Maßnahmen,
3) staatliche komplementäre Programme im Bereich aktive Arbeitsmarktpolitik und Sozialpolitik der Europäischen Union (PAC, POC).“.