(1) Die Überschrift des Artikels 18 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung: „Landeszahlstelle“.
(2) In Artikel 18 Absätze 1 und 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden die Worte „Die Agentur Landeszahlstelle“ durch die Worte „Die Landeszahlstelle“ ersetzt.