1. Die Träger der Sozialdienste bieten Beratung und Unterstützung für die Umsetzung des persönlichen Wohnprojekts an. Zu diesem Zweck bilden sie eine Kompetenzstelle für ihr Zuständigkeitsgebiet, die von den Bürgern und Bürgerinnen leicht ausfindig gemacht werden kann. Die Beratung kann auch in Form von Peer Counceling angeboten werden.
2. Die Beratung und Unterstützung richten sich an Personen laut Artikel 3 während ihrer gesamten Lebenszeit. Zudem sind sie an deren Familien gerichtet, auch bevor diese Personen die Volljährigkeit erreichen.
3. Die Beratung beinhaltet die Information zu den verschiedenen Arten von Wohndiensten und -leistungen, einschließlich eventueller innovativer Projekte, bei Bedarf unter Einbeziehung und Aktivierung des Netzes der Fachdienste. Zudem wird die Person bei der Planung und Umsetzung ihres persönlichen Wohnprojekts unterstützt und die Familien werden während des Veränderungsprozesses begleitet.
4. Ist die Fortführung des persönlichen Wohnprojekts durch die Person selbst oder ihre Familie aufgrund gesundheitlicher Probleme, Alterung oder des Ablebens des/der mit dem Projekt befassten Familienangehörigen nicht mehr möglich, bieten die Sozialdienste spezifische Beratung an, um die Fortführung zu sichern. Mit dieser Beratung wird die Qualität des Projekts gewährleistet, auch durch die Aktivierung der vor Ort vorhandenen Dienste und Leistungen.
5. Die Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen der Kompetenzstelle laut Absatz 1 arbeiten vernetzt mit den im jeweiligen Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Gesundheits-, Sozial- und sozial-gesundheitlichen Diensten zusammen. Die für die Zuweisung von Wohnungen des geförderten und sozialen Wohnbaus zuständigen Körperschaften sind Teil des Netzwerkes.