1. Die stationären Dienste befinden sich möglichst in Wohngegenden und Orten, die an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sind.
2. Die Dienste müssen die geltenden Bestimmungen in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Hygiene und architektonische Hindernisse einhalten.