1. Die Aufnahme in die stationären Dienste erfolgt nach Einreichung eines Antrags seitens der betroffenen Person oder der Person, die diese gesetzlich vertritt. Der Sozialdienst bewertet in Zusammenarbeit mit den anderen einbezogenen Diensten die Angemessenheit der Aufnahme und sucht im Falle eines negativen Ergebnisses, zusammen mit dem Netz der Dienste laut Artikel 26, nach möglichen alternativen Wohnlösungen. Das Aufnahme- und das Austrittsverfahren sind laut einschlägigen Richtlinien der Landesregierung festgelegt.
2. Die Träger der Sozialdienste führen eine Warteliste und geben die Kriterien zur Erstellung der Rangordnung bekannt. Diese berücksichtigen die soziale und familiäre Situation der Antragstellerin oder des Antragstellers, unter Berücksichtigung des Gutachtens der Gesundheitsfachdienste.
3. Auf der Grundlage eines spezifischen sozialpädagogischen oder sozial-gesundheitlichen Konzepts kann der stationäre Dienst eine Gruppe von Personen mit spezifischen gemeinsamen Merkmalen ansprechen, wie eine besondere Altersgruppe oder eine spezifische Art von Behinderung.
4. Innerhalb der Dienste für Menschen mit Behinderungen können eigene spezialisierte Dienste für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen angeboten werden.
5. Die Träger der Sozialdienste schließen ein Eintrittsabkommen mit der Nutzerin/dem Nutzer oder der Person, die diese/diesen gesetzlich vertritt, ab. Sie erarbeiten auch mit der Nutzerin/dem Nutzer oder der Person, die diese/diesen gesetzlich vertritt, ein individuelles Projekt.
6. Die stationären Dienste gewährleisten den Nutzerinnen und Nutzern die Teilhabe an der Gestaltung des Alltages sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes, fördern Wahlmöglichkeiten in allen Lebensbereichen und den Erwerb neuer Erfahrungen.
7. Die stationären Dienste bedienen sich verschiedener Instrumente, damit die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes und, wenn angebracht, ihrer Angehörigen bei der Organisation und Qualitätsbesserung des Dienstes vertreten sind. Darunter fallen spezifische interne Ausschüsse, regelmäßige Treffen mit den Nutzerinnen und Nutzern und Ähnliches.