1. Die Beihilfeanträge müssen zusammen mit einem Kostenvoranschlag für die geplanten Tätigkeiten bis zum 30. November des dem Bezugsjahr vorausgehenden Jahres bei der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht werden.
2. In begründeten Ausnahmefällen können die Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, aber jedenfalls vor Beginn der Tätigkeiten oder der Durchführung der Dienste eingereicht werden.
3. Der Beihilfeantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a) Name und Größe der Organisation;
b) Beschreibung und Angabe des Beginns und des Abschlusses der Maßnahmen und Dienste;
c) Standort der Maßnahmen oder der Dienste;
d) Aufstellung der beihilfefähigen Ausgaben;
e) Höhe der für die Maßnahmen bzw. die Dienste benötigten öffentlichen Finanzierung.