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1. Der Verteilungsplan der deutschsprachigen Schulen ist für den Fünfjahreszeitraum 2022/23 bis 2026/27 gemäß der Anlage A, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, genehmigt.
2. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, in den ersten beiden Schuljahren der Geltungsdauer der vorliegenden Schulverteilungsplanes ein Konzept für die Zusammenführung von Kindergärten und Schulen zu stufenübergreifenden Direktionen auszuarbeiten. Anschließend können solche stufenübergreifenden Direktionen mit einem eigenen Beschluss versuchsweise errichtet werden.
3. Die Bildungsdirektion wird beauftragt im Laufe der Geltungsdauer des vorliegenden Verteilungsplanes die Errichtung eines Klassenzugs mit internationaler Ausrichtung an einer Oberschule vorzubereiten.