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1. Die „Anwendungsrichtlinien Rotationsfonds für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus, sowie Verlustbeiträge im Bereich Tourismus“ laut Anlage A zum Beschluss der Landesregierung Nr. 375 vom 24. April 2018 gelten für alle Anträge, die bis 31. Dezember 2023 bei den zuständigen Landesämtern eingereicht werden.
2. Die Aussetzung der Annahme der Finanzierungsansuchen über den Rotationsfonds gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1028 vom 22. Dezember 2020 bleibt aufrecht.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 sowie Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht und der Europäischen Kommission mitgeteilt.