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1. Die Anlage A) „Begleitetes Wohnen, betreutes Wohnen und betreutes Wohnen plus für Seniorinnen und Senioren“, die integrierter Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird genehmigt.
2. Der Einheitsbetrag laut Artikel 8 Absatz 4 letztem Satz der Anlage A) beträgt für das Jahr 2023 51,00 Euro.
3. der Beschluss Nr. 667 vom 30. Juli 2019, in geltender Fassung, „Begleitetes und betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren“, wird mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2023 widerrufen.
Dieser Beschluss wird als an die Allgemeinheit gerichteter Akt gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.