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1. den Beschluss der Landesregierung Nr. 778 vom 07.08.2018 zu widerrufen;
2. beiliegende Anwendungsrichtlinie für Vergaben von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, die wesentlicher Bestandteil des gegenständlichen Beschlusses bildet, zu genehmigen;
3. dieser Beschluss stellt eine verbindliche Anwendungsrichtlinie im Sinne von Art. 40 des L.G. Nr. 16/2015 dar und wird gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht, da die Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist;
4. Art. 43, Absatz 1 und Art. 56, Absatz 1 des Beschlusses der Landesregierung vom 11. November 2014, Nr. 1308, zu ändern, wodurch der Teil aufgehoben wird, in dem sie vorsehen, dass „wobei der so errechnete Betrag um 50% reduziert wird, um der Vorschrift des Artikels 1, Abschnitt 4 des MD vom 31.10.2013, Nr. 143 zu entsprechen“.