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1. die Anlage A „Versuchsplan der Unterrichtszeit in der Grundschule“ zu genehmigen, mit dem ab dem Schuljahr 2023/2024 bis zur Genehmigung der neuen Rahmenrichtlinien des Landes die jährliche Unterrichtsstundenzahl für das Fach «Körper, Bewegung und Sport» für die vierten und fünften Klassen jener Schulen, die mit Dekret vom Schulamtsleiter identifiziert und am Schulversuch, auch teilweise mit einigen Schulstellen teilnehmen werden, um 34 Stunden erhöht wird;
2. den vorliegenden Beschluss an das Bildungsministerium, für das vorgesehene Gutachten im Sinne von Art. 9 des DPR 10. Februar 1983, Nr. 89, in geltender Fassung zu übermitteln;
3. diesen Beschluss gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2 i.g.F. im Amtsblatt der Region, nach Einholung des vorgesehenen Gutachtens des Ministeriums, zu veröffentlichen, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.