1. Die Beiträge beziehen sich auf die von den Antragstellenden geplanten Schul- und Lehrtätigkeiten für das Bezugskalenderjahr.
2. Der Antrag muss auf dem vom zuständigen Amt bereitgestellten Vordruck verfasst werden und ist vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin zu unterzeichnen.
3. Der Antrag ist bis spätestens 15. Dezember des Jahres vor dem Bezugsjahr bei der zuständigen Landesabteilung einzureichen.
4. Folgende Begleitunterlagen zum Antrag sind bis spätestens 31. Mai des Bezugsjahres einzureichen:
a) detaillierter Kostenvoranschlag mit Finanzierungsplan für das Bezugsjahr auf der Grundlage der vom zuständigen Amt bereitgestellten Vorlage. Der Finanzierungsplan enthält die zulässigen Ausgaben sowie die Eigenfinanzierung. Aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Fehlbetrag;
b) Jahresabrechnung des vorhergehenden Jahres auf der Grundlage der vom zuständigen Amt bereitgestellten Vorlage, aus welcher der effektive Fehlbetrag klar hervorgeht.