1. Anspruch auf die Beiträge haben Rechtssubjekte, welche deutschsprachige gleichgestellte Privatschulen führen und die von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die Klassenbildung erfüllen. Die Mindestanzahl von 15 Schülern bei der Klassenbildung kann jahrgangsstufenübergreifend sein. Sollte die Mindestanzahl nicht erreicht werden, werden für das Bezugsjahr die Richtlinien der anerkannten Privatschulen angewandt.
2. Die Anspruchsberechtigten dürfen mit der Schultätigkeit keine Gewinnabsicht verfolgen.
3. Die Anspruchsberechtigten müssen über eine interne Organisation verfügen, die den Grundsätzen der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit sowie der Transparenz entspricht.
4. Die Angaben über die Organisation und die Durchführung der Schul- und Lehrtätigkeiten müssen der Deutschen Bildungsdirektion jederzeit zugänglich sein.