(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 29. September 2004, Nr. 34, ist aufgehoben.
(1) Für jene Ansuchen um Baukonzession, die bis zum Inkrafttreten dieses Dekrets eingereicht werden, können die Bestimmungen des Dekrets des Landeshauptmanns vom 29. September 2004, Nr. 34 sowie der Beschlüsse der Landesregierung vom 15.06.2009, Nr. 1609 (Energetische Sanierung bestehender Gebäude mit Erweiterung), vom 30. Juni 2008, Nr. 2299 (Energieeffizienz) und vom 27. Juli 2009, Nr. 1969 (Energieausweis für Wohnungen) Anwendung finden.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen und tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.