1. Das Zentrum betreibt und koordiniert für das Land und für öffentliche Körperschaften, die vom Land abhängen, oder deren Ordnung in seine, auch übertragenen, Befugnisse fällt, Forschungs- und Versuchstätigkeiten, Innovation sowie Wissenstransfer und Verbreitung von Fachwissen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwissenschaft sowie in allen damit zusammenhängenden Bereichen. Dazu kann das Zentrum auch mit anderen öffentlichen und privaten Körperschaften und Unternehmen des In- und Auslands, einschließlich Hochschulinstituten, zusammenarbeiten und auch entgeltlich deren Dienste in Anspruch nehmen. Es kann die Dienste der wissenschaftlichen Laboratorien des Landes in Anspruch nehmen und Grundstücke im Eigentum Dritter nutzen, die es pachtet oder die ihm von diesen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere hat das Zentrum folgende Aufgaben:
a) Forschung und Entwicklung, Versuche, Innovation, Gutachten und Verbreitung der Kenntnisse in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwissenschaft sowie in allen damit zusammenhängenden Bereichen,
b) Forschung und Versuche im Bereich Pflanzenschutz, im Rahmen der einschlägigen staatlichen Bestimmungen auch zu nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln oder zu nicht zugelassenen Anwendungen,
c) biologische, chemische und phytopathologische Forschung und Laboranalysen von agrar-, forst- oder lebensmittelwissenschaftlichem Interesse,
d) Innovation, Technologie- und Wissenstransfer zur Steigerung der Qualität und Quantität der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit der Unternehmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwissenschaften, Botanik, sowie in allen damit zusammenhängenden Bereichen; dazu kann das Zentrum Maßnahmen zur wirtschaftlichen Verwertung von Ergebnissen treffen, Technologie- und Wissenschaftsparks errichten und führen, Programme zur Förderung der Innovation umsetzen, Beratungsdienste anbieten und Räumlichkeiten für Büros, Laboratorien, Pilotproduktionen, Workshops, Seminare und für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen,
e) Durchführung von Versuchen und Analysen auf Rechnung Dritter gegen Entgelt auf der Grundlage der Kostenelemente,
f) Führung des Landesweingutes mit der Produktion von traditionellen und innovativen Produkten zur Förderung des Wissenstransfers, der Weinkultur und für repräsentative Zwecke.
2. Zur Umsetzung der Ziele dieses Artikels kann das Zentrum auch Tätigkeiten ausüben, die zusätzlich zu den Tätigkeiten laut Absatz 1 anfallen, mit diesen zusammenhängen, deren Umsetzung dienen oder diese ergänzen. Dies schließt auch kommerzielle Tätigkeiten ein, sofern diese nicht überwiegen. Letztere müssen der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen dienen, die überwiegend mit Geräten oder Ressourcen erfolgt, die das Zentrum normalerweise für die Tätigkeiten laut Absatz 1 und 2 verwendet, durch Konzession oder Kooperationsvereinbarung seitens der Landesdomäne bekommt oder der Umsetzung der Ziele des Zentrums dienen oder diese Tätigkeiten ergänzen. Dazu gehören Repräsentationstätigkeiten, institutionelle Beziehungen und Tätigkeiten zur Aufwertung des Territoriums und des ländlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie im Rahmen der Bewirtung und Gastlichkeit auf dem Land.
3. Das Zentrum schließt mit dem Land Südtirol eine mehrjährige Zielvereinbarung ab, welche mit dem Mitglied der Landesregierung, das für das Zentrum zuständig ist, abgestimmt ist.