1. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) eine Erklärung, mit der bestätigt wird, dass die juristische Person satzungsgemäß im Bereich der Gesundheitsfürsorge tätig ist,
b) eine Erklärung, dass für den selben Zweck nicht bei einem anderen Landesamt oder bei einer anderen öffentlichen Körperschaft ein Antrag gestellt wurde,
c) eine beglaubigte Kopie der Satzung und der Gründungsurkunde, falls der Antrag zum ersten Mal gestellt wird, oder falls diese Dokumente geändert oder ergänzt wurden,
d) eine Erklärung über den Rückbehalt bezüglich der Einkommenssteuer von juristischen Personen im Sinne von Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 23. September 1973, Nr. 600, in geltender Fassung,
e) eine Erklärung hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht (MwSt.),
f) eine Darlegung der Gründe, welche die geplante Anschaffung oder die Projektierungsarbeit rechtfertigen,
g) für Arbeiten: das Vorprojekt oder das endgültige bzw. Ausführungsprojekt, Kostenvoranschläge und ein detaillierter erläuternder technischer Bericht,
h) für Ankäufe: mindestens drei verschiedene Kostenvoranschläge,
i) der Finanzierungsplan,
j) die Projektgenehmigung des Landesamtes für Hygiene und öffentliche Gesundheit mit Dekret des Landesrates/der Landesrätin für Gesundheit,
k) alle Gutachten, Genehmigungen und Rechtstitel, die von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen sind,
l) das Genehmigungsprotokoll des zuständigen Organs bezüglich der Ankäufe oder Arbeiten,
m) eine Auflistung der im vorangegangenen Fünfjahreszeitraum angekauften Ausstattungen mit Wertangabe.