(1) Artikel 33 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5 erhält folgende Fassung:
„Artikel 33
Abteilung Deutsche Kultur
Die Abteilung Deutsche Kultur hat nachstehende Zuständigkeiten:
a) Bibliotheken, Verlagswesen und audiovisuelle Medien,
b) Kultur und Kunst,
c) Weiterbildung, Zweit- und Fremdsprachenförderung,
d) Jugendarbeit,
e) Integration.
2. Die Abteilung Deutsche Kultur gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
a) Amt für Kultur, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Förderung von kulturellen Tätigkeiten, Projekten und Investitionen,
2) Förderung von Künstlerinnen und Künstlern,
3) Förderung von Publikationen, Verlagswesen,
4) Förderung von Tätigkeiten mit Bildungscharakter, Wissenschaftsförderung,
5) Aufsicht über und finanzielle Unterstützung der kulturellen Körperschaften mit Landesbeteiligung,
6) Führung des Landesverzeichnisses der Künstlerinnen und Künstler,
7) Kunstankauf und Betreuung der Kunstsammlung der Abteilung Deutsche Kultur,
8) Durchführung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen,
b) Amt für Jugendarbeit, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Förderung der Kinder- und Jugendmitbestimmung, der Jugendinformation und -beratung und der diesbezüglichen internationalen Kooperation,
2) Aus- und Weiterbildung im Bereich der Jugendarbeit,
3) Beiträge für Tätigkeiten, Projekte und Infrastrukturen im Bereich der Jugendarbeit,
4) inhaltliche und finanzielle Förderung von Initiativen und Maßnahmen, Veranstaltungen und Tätigkeiten zugunsten von Kindern und Jugendlichen,
5) Stärkung der Jugendarbeit durch wissenschaftliche Studien und Projekte,
6) internationale Jugendarbeit und Jugendaustauschprogramme,
7) inhaltliche und finanzielle Förderung der Jugendkultur, der politischen Bildung und der interkulturellen Kompetenz,
8) inhaltliche und finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der mentalen, körperlichen und sozialen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen,
c) Amt für Weiterbildung, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) inhaltliche und finanzielle Förderung von Tätigkeiten und Projekten der Weiterbildungs- und Sprachanbieter und der Bildungsausschüsse,
2) Beobachtung und Koordinierung der Weiterbildung sowie des Zweit- und Fremdsprachenerwerbs in Südtirol,
3) Unterstützung und Förderung der dezentralen und ehrenamtlichen Bildungsarbeit,
4) Sensibilisierung, Information und Beratung zur Weiterbildung sowie zum Zweit- und Fremdsprachenerwerb,
5) Beratung und Information zu den Sprachaufenthalten im In- und Ausland,
6) Förderung der Qualität in der Weiterbildung und im Bereich des Zweit- und Fremdsprachenerwerbs,
7) Aus- und Fortbildung von Personen, die in den Bereichen Weiterbildung sowie Zweit- und Fremdsprachenerwerb tätig sind,
8) Entwicklung und Durchführung innovativer Projekte und Begleitforschung in den Bereichen Weiterbildung sowie Zweit- und Fremdsprachenerwerb,
9) Koordinierungsstelle für Integration: Sensibilisierung, Information, Orientierung und Beratung zu Themen der kulturellen Vielfalt, der Integration und Migration; Vernetzung, Unterstützung und Koordinierung der Akteure im Bereich Integration; Beobachtung, Evaluation und Begleitforschung zu den Integrationsprozessen; Förderung von Aus- und Fortbildung; inhaltliche und finanzielle Förderung von Projekten und Tätigkeiten; Sekretariat des Landesintegrationsbeirates; Dienst „Zusammenleben in Südtirol“,
d) Amt für Bibliotheken und Lesen, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Koordinierung, Fachberatung und Projektbetreuung in den Bereichen Bibliothekswesen und Dokumentation, öffentliche Bibliotheken, Schulbibliotheken, wissenschaftliche Bibliotheken,
2) Aus- und Weiterbildung des Personals der Bibliotheken,
3) Erstellung von fachlichen Gutachten im Bereich Schulbibliotheken,
4) Förderung und Unterstützung der Leseförderung,
5) Förderung und Unterstützung des Multikulturalismus in der Bibliothek,
6) Koordinierung der zentralen Dienstleistungen für die Automatisierung in den Bibliotheken, für die digitale Bibliothek und die Katalogisierung des Bibliotheksbestandes,
7) Förderung, Planung und Durchführung von Tätigkeiten und Veranstaltungen,
8) Förderung und Koordinierung des Qualitätssicherungsverfahrens „Audit“ in Öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken,
9) Beiträge für die Errichtung und den Betrieb von Bibliotheken,
e) Amt für Film und Medien, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Medienpädagogik,
2) Mediendistribution,
3) Medienverleih,
4) Medientechnik,
5) Film-, Musik- und Medienarchiv,
6) Medienkulturarbeit,
7) Filmförderung,
8) Überprüfung deutschsprachiger Filme,
f) Landesbibliothek „Dr. Friedrich Teßmann“, die nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Förderung des Studiums der Wissenschaften, Literatur und Kunst sowie Förderung der Forschung,
2) Sammlung von Veröffentlichungen und dokumentarischem Material jeder Art und jeglichen Formats, auch in digitaler Form,
3) Erschließung und Bereitstellung von Medien in analoger und digitaler Form,
4) Durchführung von Initiativen und Projekten in Form von Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Kooperationen mit Einrichtungen innerhalb und außerhalb Südtirols,
5) Durchführung von Schulungen und Fortbildungen für Schulen und für das Personal des Südtiroler Bibliothekswesens,
6) Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes durch lokale, nationale und internationale Digitalisierungsaktivitäten,
7) Pflichtexemplarrecht – Aufbau des Regionalen Archivs,
8) Aufbau und Betreuung von systemrelevanten Portalen für das Südtiroler Bibliothekswesen, wie etwa dem Südtiroler Gesamtkatalog und dem Südtiroler Leseausweis,
9) Servicestelle Historische Bibliotheken.“