1. Programm KlimaGemeinde:
a) Voraussetzung für die Gewährung des Beitrages ist der Abschluss der Basis-vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus,
b) für Gemeinden, die am Programm KlimaGemeinde teilnehmen, sind die Ausgaben für den akkreditierten KlimaGemeinde-Berater/die akkreditierte KlimaGemeinde-Beraterin förderfähig,
c) je nach Einwohnerzahl der Gemeinde ist pro Jahr eine festgelegte Anzahl von Beratungsstunden zum Beitrag zugelassen:
| | | Einwohnerzahl | 1. Jahr | Folgejahre |
< 1.000 | 65 h | 55 h |
1.000 – 4.999 | 85 h | 70 h |
5.000 – 10.000 | 100 h | 80 h |
> 10.000 | 120 h | 90 h |
d) der für die Beitragsgewährung zulässige Stundensatz beträgt 50,00 Euro.
2. Programm KlimaGemeinde Light:
a) Voraussetzung für die Gewährung des Beitrages ist die Bestätigung der Teilnahme der Gemeinde am Programm KlimaGemeinde Light,
b) für Gemeinden, die am Programm KlimaGemeinde Light teilnehmen, sind die Ausgaben für den akkreditierten KlimaGemeinde-Berater/die akkreditierte KlimaGemeinde-Beraterin förderfähig,
c) je nach Einwohnerzahl der Gemeinde ist pro Jahr eine festgelegte Anzahl von Beratungsstunden zum Beitrag zugelassen:
| | | Einwohnerzahl | 1. Jahr | 2. + 3. Jahr |
< 2.500 | 25 h | 10 h |
2.500 – 10.000 | 30 h | 15 h |
d) der für die Beitragsgewährung zulässige Stundensatz beträgt 50,00 Euro.