1. Die Beihilfeanträge sind im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. September und jedenfalls vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Tätigung des Ankaufs bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf dem vom zuständigen Landesamt erstellten Vordruck einzureichen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
a) die Bezeichnung, die Größe sowie die Rechtsform des Unternehmens;
b) den Sitz des Unternehmens;
c) die Personalien und die anagrafischen Daten des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin;
d) die Steuernummer, Mehrwertsteuer (falls verpflichtend) sowie die Bankverbindung;
e) Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit samt Beginn und Abschluss des Vorhabens;
f) Standort des Projekts oder der Tätigkeit;
g) Aufstellung der beihilfefähigen Ausgaben;
h) Höhe der für das Projekt bzw. die Tätigkeit benötigten öffentlichen Förderung.
2. Für bauliche Vorhaben sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
a) Eingriffsgenehmigung und damit zusammenhängende technische Unterlagen, falls erforderlich;
b) Kostenvoranschlag einer befähigten Freiberuflerin/eines befähigten Freiberuflers oder Firmenangebote;
c) weitere Unterlagen, falls erforderlich.
3. Für technische Investitionen müssen dem Antrag die Firmenangebote beigelegt werden.
4. Neuimkerinnen und Neuimker, welche eine mindestens dreijährige Imkertätigkeit aufgrund der Eintragung in der nationalen Bienendatenbank nicht nachweisen können, müssen dem Beihilfeantrag den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Imker-Grundausbildung von mindestens 90 Unterrichtsstunden beilegen.