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den Artikel 8 „Einreichung der Gesuche und Unterlagen“ der Anlage zum Beschluss der Landesregierung vom 21.6.2022, Nr. 453 dahingehend abzuändern, dass als neuer Einreichtermin für die Gesuche künftig der 31. Dezember des auf das Beitragsgesuch vorausgehenden Jahres festgesetzt wird.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.