Beschluss vom 17. Januar 2023, Nr. 31
Anwendungsrichtlinie für Direktvergaben von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen und für Ingenieur- und Architekturleistungen und für soziale und andere Dienstleistungen gemäß Abschnitt X des L.G. Nr. 16/2015 i.g.F (abgeändert mit Beschluss Nr. 547 vom 27.06.2023)
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