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1. die „Richtlinien für die Gewährung von Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“ laut Anlage A, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen;
2. den Beschluss der Landesregierung Nr. 1077 vom 16. Oktober 2018 in geltender Fassung ab Aktivierung des neuen digitalen Verfahrens zu widerrufen. An diesem Tag erlangen die Richtlinien laut diesem Beschluss ihre Wirksamkeit.
3. Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht und im Sinne von Artikel 11, Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dessen Inkrafttreten an die EU-Kommission mitgeteilt.