1. Die Anträge auf Gewährung und Auszahlung sind bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf dem vom zuständigen Amt erstellten Vordruck einzureichen.
2. Die Anträge sind ausschließlich auf elektronischem Weg im PDF-Format mittels einer einzigen zertifizierten E-Mail (PEC) zu übermitteln.
3. Die Anträge müssen innerhalb 31. Oktober des Jahres, in welchem die Rodung erfolgt ist, vorgelegt werden, unbeschadet der Möglichkeit, den Antrag bei unzureichender finanzieller Verfügbarkeit innerhalb der für das Folgejahr festgesetzten Frist erneut einzureichen.