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1. das Einvernehmen in Bezug auf den vom Rat der Gemeinden am 11. November 2022 beschlossenen Vorschlag für die Aufteilung der Wasserzinsgelder von 11.000.000,00 Euro, gemäß Artikel 19/bis des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7, in geltender Fassung, zu erteilen und diesen als Bestandteil zu diesem Beschluss zu genehmigen;
2. den einzelnen Gemeinden die Beträge betreffend die Wasserzinsgelder für das Jahr 2022 gemäß obigem Vorschlag des Rates der Gemeinden, sowie gemäß SAP-Beilage, welche Bestandteile dieses Beschlusses sind, zuzuweisen und diese den Gemeinden auszuzahlen, sobald die Konzessionäre die zustehenden Beträge an die Kassen des Landes überwiesen haben;
3. die Ausgabe in Höhe von 11.000.000,00 Euro auf dem Kapitel U18011.0210 für das Finanzjahr 2022 des Verwaltungshaushaltes 2022-2024 zweckzubinden.