1. Der Antrag für die Leistung „Entlastungsbonus“ ist vom/von der Vertragsinhaber/Vertragsinhaberin der Stromlieferung für die Wohneinheit zu stellen, in welcher die antragstellende Person und ihre Familiengemeinschaft den meldeamtlichen Wohnsitz haben. Die Leistung kann vom Vormund oder Sachverwalter des/der Vertragsinhaber/ Vertragsinhaberin beantragt werden.
2. Falls in derselben Familiengemeinschaft, wie im Sinne der ISEE definiert, ein Ehepartner einen anderen meldeamtlichen Wohnsitz hat, kann dieser einen eigenen Antrag auf der Grundlage derselben ISEE Bescheinigung stellen.
3. Anspruch auf die Leistung haben Personen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung den meldeamtlichen Wohnsitz in Südtirol haben.
4. Für die Antragstellung ist es erforderlich über eine ISEE Bescheinigung zu verfügen, welche sich auf die Familiengemeinschaft der antragstellenden Person bezieht. Für Anträge, welche innerhalb 31.12.2022 gestellt werden, ist der ISEE Wert 2022 zu verwenden („ISEE ordinario“). Für Gesuche, die ab dem 1.1.2023 gestellt werden, kann von der antragstellenden Person der ISEE Wert 2022 oder 2023 verwendet werden.
5. Um Anrecht auf die Leistung zu haben, darf der ISEE Wert nicht höher als 40.000,00 Euro sein.
6. Es werden nur Anträge zugelassen, welche sich auf die Wohneinheit beziehen, in welcher die antragstellende Person ihren meldeamtlichen Wohnsitz hat. Es kann nur ein Antrag für den gleichen Stromliefervertrag und/oder die gleiche Wohneinheit gestellt werden.
7. Der Bezug dieser Leistung ist mit der außerordentlichen einmaligen Auszahlung als Landeskindergeld gemäß dem Genehmigungsbeschluss dieser Richtlinien für Personen, welche Teil einer Familiengemeinschaft sind, welche diese Auszahlung bezieht und denselben meldeamtlichen Wohnsitz wie diese haben, nicht vereinbar.