(1) Die wirtschaftliche Behandlung der Kinderärzte ist zusammengesetzt:
(2) Ab 1. Juli 2008 ist der jährliche Festbetrag pro Betreutem wie folgt festgelegt:
Spezialisierungsalter des Kinderarztes
Anzianità di specializzazione del pediatra
Berufshonorar – Onorario professionale
>250 Part./paz.
>250-900 Pat./paz.
> 901 Pat./paz.
Von/da 0 bis/a 2 Jahre/anni
132,05
97,13
100,60
über/oltre 2 bis/fino 9 Jahre/anni
136,99
102,04
105,71
über/oltre 9 bis/fino 16 Jahre/anni
141,89
106,97
110,81
über/oltre 16 bis/fino 23 Jahre/anni
146,81
111,88
115,93
über/oltre 23 Jahre/anni
151,70
116,80
121,01
(3) Variable Quote des Entgelts:
Für die Kinderärzte ist die variable Quote des Entgelts in folgende Entgeltselemente aufgeteilt:
(4) Ab dem ersten Tag des Folgemonats nach dem Datum der Genehmigung des Vertrages durch die Landesregierung wird der Betrag der verschiedenen in Absatz 3 genannten Entgelte wie folgt festgesetzt:
(5) Die Entgelte gemäß Absatz 2 (Berufshonorar) und Absätze 3 und 4 (variable Quoten), Buchstaben c), d), e), f) und i) werden monatlich in Zwölfteln ausgezahlt und werden monatlich innerhalb Ende des auf den Zuständigkeitsmonat folgenden Monats überwiesen. Die Entgelte gemäß den Absätzen 3 und 4 (variable Quoten), Buchstaben a), b) und g) werden monatlich innerhalb Ende des zweiten Monats nach dem Zuständigkeitsmonat überwiesen. Die Änderungen der Entlohnung infolge Anreifung des Spezialisierungsalters des Kinderarztes werden am 1. des Monats nach jenem der Anreifung durchgeführt. Sämtliche pro Betreutem vorgesehene Jahresentgelte können in Monats- und Tagesraten aufgeteilt werden, wobei das Jahr mit 360 Tagen und der Monat mit 30 Tagen angenommen wird.