1. Die Forstbehörde führt an sämtlichen geförderten Projekten Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durch, um festzustellen, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.
2. Wird im Zusammenhang mit der Holznutzung oder Holzbringung eine Übertretung des Forstgesetzes festgestellt, wird die Prämie um den Betrag der gezahlten Verwaltungsstrafe gekürzt.
3. Der Antrag kann teilweise oder vollständig abgelehnt und widerrufen werden, wenn schwerwiegende Abweichungen bei der Durchführung der Arbeiten nachgewiesen werden.