1. Die ordentlichen Beiträge werden zur Deckung von Betriebs- und Personalkosten gewährt, welche dem Antragsteller zur Durchführung seiner ordentlichen Tätigkeit im betreffenden Kalenderjahr anfallen.
2. Die Begünstigten eines ordentlichen Beitrags dürfen im selben Jahr keine Zuweisungen vom selben Amt erhalten.