1. Die Anträge auf projektbezogene Beiträge sind vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 31. März oder 31. Juli eines jeden Jahres einzureichen.
2. Im Falle von komplexen und etablierten Projekten, deren Planung sich über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten erstreckt, müssen die Anträge bis spätestens 10. November des Jahres abgegeben werden, das dem Bezugsjahr des Beitrags vorausgeht.
3. Bei den Antragsfristen laut den Absätzen 1 und 2 handelt es sich um Ausschlussfristen.
4. Das zuständige Amt kann aus gerechtfertigten Gründen außerordentliche Wettbewerbe außerhalb der Termine laut den Absätzen 1 und 2 ausschreiben.
5. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Bericht über das Projekt, für das die Förderung beantragt wird, mit Informationen über: Ziele, Zielgruppe, die Qualifikation eventueller Referenten und Referentinnen, Durchführungsort und -zeitraum und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen,
b) Bericht über die im vergangenen Rechnungsjahr durchgeführten Tätigkeiten im Falle von jährlichen Vorhaben,
c) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan für das Projekt, mit einer Auflistung der verschiedenen Einnahmen und der Eigenmittel,
d) nur bei Erstantrag oder im Falle von Änderungen:
1) Gründungsurkunde und Satzung der Organisation,
2) Vorstellung des Antragstellers mit Angabe der ordentlichen Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, und namentlicher Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe,
e) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Sanktionen bei falschen Erklärungen,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Förderanträge für dieselben Vorhaben vorgelegt wurden oder werden, einschließlich der entsprechenden Beträge,
f) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002 in geltender Fassung.