1. Im Sinne der Grundsätze der Publizität und Transparenz und um es der Bürgerschaft zu ermöglichen, sich mit den durch öffentliche Gelder geförderten Vorhaben zu identifizieren und ihr Recht auf Beteiligung und Kontrolle auszuüben, müssen alle nach diesen Richtlinien geförderten Vorhaben in geeigneter Weise bekannt gemacht werden, und ist die Unterstützung des Landes im richtigen Verhältnis zu jener anderer Fördereinrichtungen zu unterstreichen.
2. Die verschiedenen Werbeträger der geförderten Tätigkeiten (Broschüren, Plakate, Informationskarten, Anzeigen in der Presse, Webseiten usw.) müssen folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Vorhaben wurde gefördert durch die Autonome Provinz Bozen-Südtirol – Abteilung Italienische Kultur“. Zudem müssen darin das Logo des Landes (Adler) sowie, je nach Anweisung des zuständigen Landesamtes, allfällige weitere grafische Elemente aufscheinen.
3. Die Begünstigten übermitteln dem zuständigen Amt noch vor deren Verbreitung ihre Tätigkeitsprogramme und das Werbematerial.
4. Eventuelle Unterlassungen werden bei der Gewährung zukünftiger Finanzierungen entsprechend berücksichtigt.
5. Vereinssitze, Jugendzentren, Treffpunkte und andere Jugendeinrichtungen müssen über Hinweisschilder verfügen, die von der Straße aus gut sichtbar sind. An einem für die Nutzerschaft gut sichtbaren Ort muss eine Tafel mit der folgenden Aufschrift angebracht werden: „Diese Einrichtung wurde gefördert durch die Autonome Provinz Bozen-Südtirol – Abteilung Italienische Kultur.“
6. Das Land kann auch online jegliche für die Bürgerschaft nützliche Information über die Förderung der Tätigkeiten – Programmberichte und soziale Bilanz inbegriffen – veröffentlichen.