1. Die Anträge auf Zuweisungen müssen vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 10. November des Jahres vor dem Bezugsjahr der Zuweisung eingereicht werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Vorstellung der Antrag stellenden Organisation, mit Angabe der Zahl der Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, und namentlicher Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe,
b) ausführlicher Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit mit objektiven Daten über die Nutzerschaft und eine Gesamtbewertung der erzielten Ergebnisse,
c) ausführlicher Bericht über die geplanten Tätigkeiten, mit Informationen über die Ziele, die Zielgruppe, die Qualifikation etwaiger Referentinnen und Referenten, den Durchführungsort und -zeitraum und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Bei Anträgen auf mehrjährige Zuweisungen muss auch das Kulturprogramm mehrjährig ausgelegt sein,
d) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan für das Jahr oder die Jahre der Zuweisungsbeantragung, unter Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
e) letzte genehmigte Jahresabschlussrechnung mit Vermögenslage, Erfolgsrechnung und Ergänzungsbericht, mit einer Unterteilung nach Kostenstellen in Bezug auf die unterschiedlichen Arten von Tätigkeit. Sollte das Dokument Schulden aufweisen, muss die Organisation auch einen mehrjährigen Tilgungsplan vorsehen, den sie dem zuständigen Amt zukommen lassen muss,
f) Angabe der Person, die die Buchhaltung der Organisation führt,
g) Protokoll des Rechnungsprüferkollegiums mit Erklärung über die ordnungsgemäße Buchführung in der Organisation,
h) mehrjährige Haushaltsplanung im Falle von Anträgen auf mehrjährige Zuweisungen,
i) Auszug aus dem Sitzungsbeschluss beziehungsweise -protokoll, mit dem die Mitgliederversammlung oder das zuständige Organ die Jahresabschlussrechnungen, den Haushaltsplan und den Tätigkeitsplan genehmigt,
j) Erklärung des/der bei der Kammer eingetragenen Rechnungsprüfers/Rechnungsprüferin über die Ordnungsmäßigkeit und Rückführbarkeit der getätigten Ausgaben auf die genehmigte Zuweisung und auf das genehmigte Tätigkeitsprogramm (ab dem zweiten Jahr der Gewährung),
k) Gründungsakt und Satzung der Organisation im Falle von Änderungen,
l) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Sanktionen bei falschen Erklärungen,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Förderanträge für dieselben Vorhaben vorgelegt wurden oder werden, einschließlich der entsprechenden Beträge,
3) die Investition etwaiger Verwaltungsüberschüsse in die ordentliche Tätigkeit des darauffolgenden Jahres. In diesem Fall muss die Organisation den Ausgabenposten angeben, für den sie bestimmt sind,
m) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung, welcher im Falle von mehrjähriger Zuweisung auch die langfristig zu erreichenden Ziele sowie die langfristig geplanten kulturellen Inhalte anzuführen hat.